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Schenkungsteuer: Steuerliche Behandlung von Grundstücksschenkung

Mitunter bekommt ein junges Ehepaar von den Eltern eines Ehegatten ein Grundstück geschenkt, um darauf das Familienheim zu errichten. Die Eheleute lassen sich dann meist je zur Hälfte als Grundstückseigentümer im Grundbuch eintragen. Aber was ist dabei in steuerlicher Hinsicht zu beachten?

Der Bundesfinanzhof hat dazu entschieden: Wenn das Grundstück zunächst in vollem Umfang von den Eltern auf ihr Kind übertragen wird und danach das Kind die Hälfte des Grundstücks aus freien Stücken auf seinen Ehegatten überträgt, wird steuerlich von zwei Vorgängen ausgegangen. Über diesen Umweg können die Steuerfreibeträge optimal ausgenutzt werden.

Ist das Kind in der Entscheidung, die Grundstückshälfte an den Ehegatten zu übertragen, allerdings nicht frei - besteht zum Beispiel aufgrund eines Vertrags mit den Eltern eine Verpflichtung, das Grundstück hälftig auf den Ehegatten zu übertragen -, liegt ein einheitlicher Vorgang vor.

Gegen eine Einheitlichkeit spricht dagegen nicht nur, dass es zwei Verträge gibt - unerheblich, ob diese im unmittelbaren Anschluss aneinander bzw. in einem einheitlichen Termin notariell beurkundet werden -, sondern auch der Umstand, dass im Vertrag zwischen Eltern und Kind ergänzend erbrechtliche Dinge geklärt werden. Diese regeln zum Beispiel, welche Gleichstellung an Geschwister zu zahlen ist oder wie eine etwaige Berücksichtigung beim Pflichtteil erfolgt.

Hinweis: Schon aus steuerlichen Gründen sind also zwei Verträge zu schließen, wenn Eltern ein Grundstück für die Familie eines Kindes zur Verfügung stellen. Einer zwischen den Eltern und ihrem Kind und einer zwischen dem Kind und seinem Ehegatten.

zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 04/2014)

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