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Schützenhilfe beim Personalgespräch: Arbeitgeber müssen die unangekündigte Anwesenheit eines Betriebsratsmitglieds hinnehmen

Ein Arbeitnehmer darf seinen Betriebsrat zu Personalgesprächen mitnehmen. Doch muss das vorher angekündigt werden?

Jeder Arbeitnehmer darf bei einem Personalgespräch ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen. Ein Unternehmen hatte seinem Betriebsrat mitgeteilt, dass Reisen zu Personalgesprächen nicht mehr bezahlt würden, wenn der Betriebsrat die Teilnahme am Personalgespräch nicht vorher ankündigt. Der Betriebsrat beantragte daher beim Arbeitsgericht, dem Arbeitgeber zu untersagen, das Personalgespräch bei einer Teilnahme des Betriebsrats nur nach vorheriger Ankündigung durchzuführen. Und natürlich bekam der Betriebsrat Recht, denn sämtliche Störungen der Betriebsratstätigkeit sind verboten.

Hinweis: Das Gericht hat es dem Arbeitgeber übrigens auch untersagt, das Gespräch bei einer Teilnahme des Betriebsrats ohne vorherige Ankündigung abzubrechen.


Quelle: LAG Hessen, Beschl. v. 07.12.2015 - 16 TaBV 140/15
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 08/2016)

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