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Lkw-Leasing: Verleiher haften für ausstehende Mautgebühren insolventer Speditionen

Die wenigsten Verleiher und Vermieter von Lkws denken daran, dass sie für die Mautgebühren haften.

Einige Leasinggesellschaften hatten ihre Lkws anderen Speditionsunternehmen zur Verfügung gestellt; die Leasinggesellschaften blieben dabei Eigentümer der Fahrzeuge. Nachdem die Speditionsunternehmen insolvent gegangen waren und offene Mautforderungen bestanden, nahm das Bundesamt für Güterverkehr die Leasinggesellschaften für diese Mautforderungen in Anspruch. Gegen die entsprechenden Bescheide klagten die Leasinggesellschaften dabei erfolglos. Denn im Lkw-Mautgesetz ist der jeweilige Eigentümer des Lkw als potentieller Mautschuldner festgelegt. Dabei handelt es sich um eine bewusste Entscheidung des Bundesgesetzgebers. Die Entscheidung der Behörde war auch verhältnismäßig, da zunächst erfolglos versucht worden war, auf die insolventen Speditionsunternehmen zurückzugreifen, bevor die Leasinggesellschaften die Haftung übernehmen mussten.

Hinweis: Dieses Urteil sollten Vermieter und Verleiher von Lkws unbedingt beachten.


Quelle: VG Köln, Urt. v. 04.10.2016 - 14 K 5253/14, 14 K 7119/14, 14 K 976/15, 14 K 1019/15
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 02/2017)

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