Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Möhlmann und Peplinski
Alleestr. 13, 14469 Potsdam
E-Mail: post@mp-rechtsanwaelte.de

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Identitätsklärung des Vaters: Kind kann Familiennamen des Vaters auch bei fehlendem Identitätsnachweis führen

Soll ein Kind den Familiennamen des Manns annehmen, der sich selbst als Vater ansieht und der auch seitens der Kindsmutter als Vater angesehen wird, liegt dies im Interesse des Kindes und ist daher zulässig. Das gilt auch dann, wenn der Vater keinen Nachweis für seine Identität und die Eheschließung mit der Kindsmutter erbringen kann.

Unabhängig vom Familienstand seiner Eltern kann das Kind dann seinen Familiennamen annehmen. Allerdings wird dieser Umstand von der ungeklärten Identität des Vaters entsprechend eingeschränkt.

zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 08/2009)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]