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Vermieterpflicht nach Mietende: Mieter muss auch objektiv ungeeignete Ersatzwohnung bei Eigenbedarfskündigung angeboten bekommen

Ein Mieter hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob die ihm im Falle einer Kündigung wegen Eigenbedarfs von Seiten des Vermieters angebotene Ersatzwohnung objektiv geeignet erscheint. Das gilt selbst dann, wenn der Vermieter dem Mieter nur aufgrund von dessen Behinderung eine im gleichen Gebäude befindliche Wohnung nicht anbietet, weil sie im ersten Obergeschoss gelegen ist und daher ungeeignet erscheint.

Aufgrund des Rechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung des Mieters liegt es letztlich an ihm selbst zu entscheiden, ob er etwaige Nachteile der Ersatzwohnung in Kauf nehmen möchte oder nicht und inwieweit diese Nachteile ihn tatsächlich betreffen.

zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 08/2009)

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