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Betrügern Vorschub geleistet?: Vertraglich vereinbarte Wohnungsgröße bei Mieterhöhung entscheidend

"Das Urteil ist enttäuschend und nicht nachvollziehbar. Es öffnet Missbrauch und Betrügern Tür und Tor", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 205/08).

Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Vermieter bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht unbedingt auf die tatsächliche Wohnungsgröße abstellen müssen. Sie können auf die im Vertrag angegebene Wohnfläche zurückgreifen, so lange die Flächenabweichung nicht mehr als 10 % beträgt.

Ein Hamburger Vermieter hatte die Miete um die maximal zulässigen 20 %, von 360,47 EUR auf 432,56 EUR erhöht. Der Berechnung der Mieterhöhung legte er einen Quadratmeterpreis von 7,76 EUR und eine Wohnfläche von 55,75 Quadratmeter zugrunde. Tatsächlich ist die Mieterwohnung aber nur 51,03 Quadratmeter groß.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs spielt dies keine Rolle. Geringfügige Flächenabweichungen bis 10 % müssten hingenommen werden.

"Konsequenz ist", so der Mieterbund-Direktor, "dass die Hamburger Mieter für tatsächlich nicht existierende Wohnflächen Mieten zahlen müssen. Sie zahlen ab sofort 36,63 EUR pro Monat oder 439,56 EUR pro Jahr für nichts. Vermieter, die bei der Festlegung der Wohnungsgröße im Mietvertrag großzügig zu ihren Gunsten rechnen, werden mit barem Geld belohnt. Das ist unerträglich. Absurd ist es außerdem, dass sich der Bundesgerichtshof einerseits großzügig zeigt und dem Vermieter zugesteht, die Wohnung um bis zu 10 % größer zu rechnen, als sie eigentlich ist, auf der anderen Seite aber die ortsüblichen Quadratmeterpreise über Mietspiegel und Sachverständigengutachten akkurat bis hinter die zweite Kommastelle errechnet werden müssen."

Vor rund anderthalb Jahren hatte eine Untersuchung von Dekra-Gutachtern ergeben, dass ein Großteil der Wohnungen in Deutschland kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Bei etwa 80 % der untersuchten Immobilien wurden Flächenabweichungen von bis zu 10 % festgestellt. Siebenkotten: "Für diese Vermieter ist das BGH-Urteil ein Milliardengeschenk."


Quelle: BGH, Urt. v. 08.07.2009 - VIII ZR 205/08
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 09/2009)

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