Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Möhlmann und Peplinski
Alleestr. 13, 14469 Potsdam
E-Mail: post@mp-rechtsanwaelte.de

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Kostenumlage auf Mieter: Terrorversicherung eines Gebäudes ist Sachversicherung

Bei einer Terrorversicherung, welche vorrangig die Gebäudesubstanz versichert, handelt es sich um eine Sachversicherung. Ihre Kosten können daher im Rahmen der Kostenumlage an den Mieter weitergegeben werden. Der Umstand, dass im Rahmen der Terrorversicherung zusätzlich auch ein Betriebsunterbrechungsschaden mitversichert ist, steht der Beurteilung als Sachversicherung nicht entgegen.

Der Abschluss einer Terrorversicherung ist jedenfalls dann mit dem von dem Vermieter zu wahrenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu vereinbaren mit der Folge der Umlagefähigkeit der zu leistenden Prämien auf die Mieter, wenn Art und Lage des Mietobjekts die Annahme einer gewissen Grundgefährdung für einen Terroranschlag objektiv rechtfertigen.

Hinweis: Auch wenn es auf den ersten Blick evtl. ungewöhnlich wirkt, dass in Deutschland eine Versicherung gegen den Terror abgeschlossen wird, so können die Kosten dafür seitens des Vermieters auf den Mieter übertragen werden. Für den Mieter gilt der Grundsatz, dass er die Abrechnungen seines Vermieters stets gründlich prüfen und ggf. nachfragen soll.


Quelle: OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 26.06.2009 - 2 U 54/09
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 09/2009)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]