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Ordentlicher Rechtsweg eröffnet: Kein Arbeitsverhältnis bei "Gehaltszahlungen" unter Eheleuten

Soll aufgrund einer notariellen Vereinbarung unter Eheleuten ein "Nettogehalt" gezahlt werden, wird allein dadurch kein Arbeitsverhältnis begründet, wenn die Gehaltszahlung offensichtlich nicht für eine Arbeitsleistung gezahlt wird, sondern eine Unterhaltszahlung darstellt. Für die Beurteilung des Status eines Arbeitnehmers kommt es nicht entscheidend auf die sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Behandlung an. Auch dann, wenn zur Vermeidung von Unterhaltszahlungen "Gehalt" gezahlt wird, müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.

Hinweis: Im Regelfall müssen Gehälter, also Vergütungen für geleistete Arbeit, vor den Arbeitsgerichten eingeklagt werden, diesen steht insoweit eine Spezialzuständigkeit zu. Handelt es sich jedoch, wie hier, nur auf dem Papier um "Gehalt" und tatsächlich um Unterhaltszahlungen, kann diese Forderung auf dem "ganz normalen" Rechtsweg vor den Familiengerichten eingefordert werden. Das kann im Einzelfall prozessuale Vorteile haben, z.B. einen späteren Anspruch auf Kostenerstattung - denn vor den Arbeitsgerichten gilt der Grundsatz, dass erstmal jede Partei selber ihre Kosten trägt.


Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.07.2009 - 1 Ta 113 e/09
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 09/2009)

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