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Grobes Foul kostet: Missachtung des Fairnessgebots im sportlichen Zweikampf kann teuer werden

Mit Fouls muss bei Mannschaftssportarten naturgemäß gerechnet werden. Allerdings müssen gravierende, für den attackierten Sportler folgenschwere Fouls nicht hingenommen werden.

Ein Amateurfußballer spielte in der Kreisliga A 3. Er wurde von einem gegnerischen Spieler mit gestrecktem Bein gefoult. Dieser bekam die Gelbe Karte, der Gefoulte trug eine folgenschwere Knieverletzung davon. Er kann seinen Beruf als Maler und Lackierer nicht mehr ausüben und verlangte daher sowohl Schadenersatz als auch Schmerzensgeld. Er ist der Auffassung, dass der gegnerische Spieler ihm die Verletzung durch eine grob regelwidrige Spielweise zugefügt habe. Sowohl der Gegner als auch dessen Haftpflichtversicherung verweigerten allerdings die Zahlung. Es habe sich um einen regelgerechten Zweikampf gehandelt.

Das sahen das erstinstanzliche Landgericht sowie das Oberlandesgericht Hamm (OLG) als Berufungsinstanz anders. Wäre die Verletzung bei regelgerechter und dem Fairnessgebot entsprechender Spielweise erfolgt, hätte es kein Geld gegeben. Das Verhalten des gegnerischen Spielers war aber rücksichtslos und verstieß gegen die DFB-Fußballregel Nummer 12. Der Spieler hat den Zweikampf ohne Rücksicht auf Gefahr und Folgen für den Gegner geführt.

Hinweis: Das OLG konnte keine andere Entscheidung treffen. Bei Sportarten mit Zweikämpfen sollten die Spieler künftig auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung abschließen. Ob diese bei vorsätzlichem und grob rücksichtslosem Verhalten dann später tatsächlich zahlt oder der Spieler auf den Kosten sitzen bleibt, ist eine Frage des Einzelfalls. 


Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 22.10.2012 - I-6 U 241/11 
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 01/2013)

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