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Nutzungsausfall nach Unfallschaden: Nutzung des eigenen Zweitwagens ist während Trike-Reparatur zumutbar und ausreichend

Nutzungsausfall für ein beschädigtes Trike (motorisiertes Straßenfahrrad mit drei Rädern) kann nicht fordern, wer über mindestens ein weiteres ungenutztes Fahrzeug verfügt, dessen ersatzweiser Einsatz ihm zur Aufrechterhaltung seiner Mobilität zumutbar ist.

Der Eigentümer gab sein Trike nach einem unverschuldeten Unfall für 94 Tage zur Reparatur in eine Werkstatt. Er behauptete, er würde das Trike auch für Besorgungen des alltäglichen Lebens sowie für tägliche Fahrten zur Arbeitsstelle nutzen, und verlangte von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers daher Nutzungsausfall für die Reparaturdauer. Die Versicherung lehnte die Zahlung mit der Begründung ab, dass dem Eigentümer während der gesamten Reparaturzeit ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung stand.

Das Amtsgericht Schwabach gab der Haftpflichtversicherung Recht und sprach dem Geschädigten keinen Nutzungsausfall zu. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass allein die Nutzung des Trikes neben einem vorhandenen Pkw nicht genügt, um hierfür bei Beschädigungen Nutzungsausfall verlangen zu können. Ein Trike ist beispielsweise ebenso wie ein Motorrad ungeeignet, größere Einkäufe zu transportieren. Ebenso befand das Gericht es darüber hinaus bezeichnend, dass der Geschädigte am Tag der mündlichen Verhandlung trotz schönsten Wetters und warmer Temperaturen nicht mit dem Trike gekommen war, wodurch er dessen Nutzung für alltägliche Fahrten hätte wunderbar demonstrieren können. Bereits dies lässt darauf schließen, dass er nicht ausschließlich das Trike für Besorgungen des alltäglichen Lebens und für die täglichen Fahrten zur Arbeitsstelle nutzt.

Hinweis: Das Urteil zeigt, dass nicht immer ein Nutzungsausfall zugesprochen werden muss. Die Voraussetzungen für Nutzungsausfallentschädigung liegen nicht vor, wenn die Benutzung eines vorhandenen Zweitwagens möglich und vor allem zumutbar ist.


Quelle: AG Schwabach, Urt. v. 08.11.2012 - 5 C 967/12
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 07/2013)

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