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Erstattungspflicht: Ersatz eines beschädigten Motorradhelms nach Verkehrsunfall

Einem Motorradfahrer wurde innerorts von einem Pkw die Vorfahrt genommen. Bei der Kollision mit dem Pkw fiel der Motorradfahrer auf die Motorhaube und stieß mit dem Helm gegen die Frontscheibe des Pkws. Der Pkw-Fahrer haftete zu 100 %, dessen Haftpflichtversicherung lehnte die Erstattung der Kosten für einen Motorradhelm jedoch ab.

Da irrte der Versicherer. Denn die Kosten für einen neuen Helm sind dem Motorradfahrer zu erstatten, entschied das Amtsgericht Bochum, wobei es allerdings einen Abzug "neu für alt" berücksichtigte. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass der Motorradhelm infolge des Unfalls aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden kann - auch wenn eine äußerliche Beschädigung des Helms nicht festgestellt werden konnte. Dies ergibt sich daraus, dass der Motorradfahrer gestürzt und dabei unter anderem mit dem Helm gegen die Frontscheibe des Pkw gestoßen ist. Da als Folge einer mechanischen Belastung des Helms verborgene Mängel nicht auszuschließen sind, muss der Helm ausgetauscht werden.

Der Helm war jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls bereits zwei Jahre alt; bei der Schadensberechnung ist daher ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen. Denn ein Sturzhelm wird nicht auf Dauer angeschafft, sondern unterliegt dem Verschleiß und sollte aus Sicherheitsgründen nach gewissen Zeitabständen ausgetauscht werden. Nach Auffassung des Gerichts ist eine durchschnittliche Nutzungsdauer von vier bis fünf Jahren anzunehmen, so dass im vorliegenden Fall ein Abzug von 50 % auf den Neuanschaffungspreis hingenommen werden musste.

Hinweis: In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass immer dann, wenn im Rahmen eines Verkehrsunfalls ein Helm einer mechanischen Belastung ausgesetzt war, die Kosten für die Neuanschaffung vom Schädiger zu erstatten sind. In der Rechtsprechung ist allerdings umstritten, ob ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen ist. Eine einheitliche Rechtsprechung hierzu gibt es nicht.


Quelle: AG Bochum, Urt. v. 27.06.2013 - 40 C 210/12
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 02/2014)

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