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Geschwindigkeitsübertretung: Eingeschränktes Fahrverbot für Berufskraftfahrer

Ein Autofahrer wurde innerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h geblitzt. Neben einer Geldbuße wurde ihm dafür ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt. Der Fahrer rechtfertigt sich damit, dass er dringend auf die Toilette musste - nur deshalb sei es zu der Geschwindigkeitsüberschreitung gekommen.

Das Amtsgericht Lüdinghausen ließ die Argumentation des Betroffenen nicht gelten. Da der Betroffene eingeräumt hatte, schon vor Erreichen der Geschwindigkeitsbegrenzung Verdauungsprobleme wahrgenommen zu haben, konnte der Richter von der Verhängung eines Fahrverbots nicht absehen - eine notstandsähnliche Situation habe somit nicht vorgelegen. Das Gericht ließ in seinem Urteil jedoch Milde walten, da das verhängte Fahrverbot nicht fahrzeugübergreifend verhängt wurde. Bei dem Temposünder handelte es sich nämlich um einen selbständigen Berufskraftfahrer. So kam das Gericht ihm dahingehend entgegen, dass es die für seine Arbeit relevanten Fahrzeugklassen C und CE (Kraftfahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtgewicht bzw. Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge) von dem Fahrverbot ausnahm.

Eine Verbotsbeschränkung auf einzelne Fahrzeugarten stellt keinen Fall des Absehens von einem Regelfahrverbot dar. Die Bußgeldkatalogverordnung enthält zudem keine Vorschrift, die ein Fahrverbot im Regelfall für alle Fahrzeugarten vorschreibt. Vielmehr dient das Fahrverbot einem Erziehungszweck. Das auf die schnellen Fahrzeugklassen beschränkte Fahrverbot sahen die Richter deshalb als angemessene Maßnahme an.

Hinweis: In der Rechtsprechung ist eine Tendenz zu erkennen, dass die Gerichte oftmals bereit sind, einzelne Fahrzeugklassen von dem Fahrverbot auszunehmen. Besonders an dieser Entscheidung ist allerdings, dass keine Erhöhung der Geldbuße damit verbunden war. Dies haben andere Gerichte bereits anders entschieden und die Geldbuße erhöht.


Quelle: AG Lüdinghausen, Urt. v. 17.02.2014 - 19 Owi-89 Js 155/14-21/14
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 07/2014)

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