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Nutzerkonten: Erben haben Anspruch auf Zugang zu Facebook-Account

Schlimm genug, wenn ein Angehöriger verstirbt. Da heute viele Menschen in sozialen Netzwerken wie Facebook unterwegs sind, beschäftigt viele Angehörige inzwischen auch die Frage, was folglich mit dem Nutzerkonto passiert.

Eine 15-Jährige war Mitglied bei Facebook. Als sie plötzlich durch einen Suizid verstarb,  veranlasste ein unbekannter Nutzer, den Facebook-Account zu sperren. Der Account der Verstorbenen wurde in den Status "Gedenkzustand" versetzt. Ein Zugriff war für die Eltern somit nicht mehr möglich und die Einräumung eines Zugriffs wurde von Facebook abgelehnt. Dagegen klagten die Eltern. Obwohl eigentlich Facebook Irland zuständig war, konnten sie in Berlin, ihrem Wohnsitz, klagen. Und einen Anspruch auf Zugang zu dem Account hatten sie auch. Denn weder der postmortale Persönlichkeitsschutz der Tochter noch die Datenschutzgesetze sprachen dagegen.

Hinweis: Dieses Urteil dürfte entsprechend auch für andere soziale Netzwerke gelten.


Quelle: LG Berlin, Urt. v. 17.12.2015 - 20 O 172/15
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 02/2016)

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