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Kleingedrucktes beachten: Einheitliche Pauschale für nachgedruckte Kontoauszüge unwirksam

Wichtige Kontoauszüge sind weg? Dann müssen Sie durch Ihr Geldinstitut die Auszüge reproduzieren lassen. Aber was kostet das?

Ein Verbraucherschutzverband hat eine Bank auf Unterlassung der Verwendung folgender Klausel in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis gegenüber Verbrauchern in Anspruch genommen: "Nacherstellung von Kontoauszügen - pro Auszug 15,00 EUR". Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hielt diese Klausel für unwirksam. Sie ist nach dem Recht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen. Die Bank hatte vorgetragen, dass für die Nacherstellung von Kontoauszügen, die bis zu sechs Monate zurückreichen, Kosten von 10,24 EUR anfallen würden. Für ältere Auszüge entstünden deutlich höhere Kosten. Mit dieser Argumentation hatte die Bank vor dem BGH schon verloren. Korrekterweise hätte sie demnach nämlich eine Differenzierung der Kundenwünsche vor und nach Ablauf von sechs Monaten durchführen müssen. Somit war die Klausel unwirksam.

Hinweis: Wie immer sollten Kunden einen Blick ins Kleingedruckte werfen, bevor sie etwas bezahlen. Denn 15 EUR sind viel Geld für einen Kontoauszug, der im Zweifel per Knopfdruck erzeugt wird.


Quelle: BGH, Urt. v. 17.12.2013 - XI ZR 66/13
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 02/2014)

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