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Alternative zum Testament: Über die Vor- und Nachteile eines Erbvertrags

In einigen Fällen kann ein Erbvertrag eine sinnvolle Alternative zu einem Testament sein.

Ein Erbvertrag wird zwischen mindestens zwei Parteien geschlossen und muss notariell beurkundet werden. Im Unterschied zum Testament - das frei, kostenlos und sogar heimlich jederzeit aufgesetzt und geändert werden kann - können die in einem Erbvertrag getroffenen Verfügungen von Todes wegen grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Vertragspartner geändert werden. Diese Bindung kann in einigen Fällen sinnvoll sein und den Beteiligten mehr Sicherheit geben. Sie kann allerdings auch nachteilige Konsequenzen haben, da sie den Erblasser in seiner jeweiligen Testierfreiheit einschränken. Diese Bindungswirkung kann jedoch durch entsprechende Rücktritts- oder Änderungsklauseln abgemildert werden. Ein Erbvertrag bindet den Erblasser nicht zu seinen Lebzeiten. Es steht ihm also grundsätzlich frei, sein Vermögen zu verkaufen oder zu verschenken. Aber Achtung: Er darf dies nicht tun, um dem Erbvertragspartner gezielt zu schaden.

Eine gute Möglichkeit ist der Erbvertrag besonders für unverheiratete Paare (mit Kindern), die sich gegenseitig zu Erben einsetzen wollen, da sie nicht wie Ehepaare oder eingetragene Lebensgemeinschaften ein gemeinschaftliches Testament schließen können. Erbverträge sind zudem dann sinnvoll, wenn die Erbeinsetzung von einer Gegenleistung noch zu Lebzeiten des Erblassers abhängig gemacht werden soll - etwa die Pflege des Erblassers oder die Mitarbeit im Familienunternehmen.

Hinweis: Insgesamt sollte ein Erbvertrag wegen der weitreichenden Bindungswirkung nur bei geeigneten Fallkonstellationen und nach eingehender Beratung aller Parteien durch Fachleute abgeschlossen werden.

zum Thema: Erbrecht

(aus: Ausgabe 08/2016)

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