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Quarantäne für Schüler: Anordnungen, die den Empfehlungen des RKI folgen, sind rechtmäßig

Die Coronapandemie verschafft Eilanträgen eine Hochkonjunktur. Verständlich, denn schließlich scheinen viele neue Verordnungen in ihren kurzen Taktungen mit der heißen Nadel gestrickt und müssen vor Gericht somit auch auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Das folgende Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG) beschäftigt sich mit der Frage, wann Schüler zu Recht in eine häusliche Quarantäne geschickt werden dürfen.

Ein Schüler hielt sich eine Unterrichtsstunde lang für die Dauer von 45 Minuten mit einer positiv auf den Krankheitserreger SARS-CoV-2 getesteten Lehrkraft in einem Klassenzimmer auf, das durchgängig gelüftet wurde. Deshalb wurde der Schüler für 14 Tage in häusliche Quarantäne geschickt. Dagegen klagte der Schüler im Eilverfahren und meinte, die Anordnung sei rechtswidrig.

Das sahen die Richter des VG allerdings anders und stützten sich dabei auf die Erkenntnisse und Orientierungshilfen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Danach werden Personen, die sich gemeinsam mit einer infizierten Person in einem Zeitraum von mehr als 30 Minuten innerhalb eines geschlossenen Raums mit schlechter Belüftung aufgehalten haben, unabhängig vom Abstand zu der Person und unabhängig vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung den Kontaktpersonen der Kategorie I zugeordnet. Und für diese Katergorie empfiehlt das RKI eine häusliche Quarantäne von 14 Tagen.

Hinweis: Schülerinnen und Schüler werden also in den meisten Fällen zu Recht in Quarantäne geschickt werden dürfen. Aber auch hier ist jeder Einzelfall genauestens zu betrachten.


Quelle: VG Düsseldorf, Beschl. v. 16.10.2020 - 7 L 2038/20
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 12/2020)

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