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Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren: Oberlandesgerichte uneins, wer die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu tragen hat

Ein Gerichtsverfahren ist stets auch mit Kosten verbunden. Im Folgenden musste das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entscheiden, ob mit der kostenpflichtigen Ablehnung eines Erbscheins auch außergerichtliche Kosten berührt werden oder sich diese Kostenentscheidung lediglich auf die Gerichtskosten des Erbscheinsverfahrens bezieht.

Ein Nachlassgericht hatte im Jahr 2017 einen Erbscheinsantrag "kostenpflichtig" zurückgewiesen. Mehrere an dem Verfahren Beteiligte haben daraufhin bei Gericht beantragt, dass die ihnen entstandenen außergerichtlichen (Rechtsanwalts-)Kosten von den Antragstellern zu erstatten seien.

Diesen Antrag hat das OLG Düsseldorf letztlich zurückgewiesen. Trifft ein Nachlassgericht die Entscheidung, dass der von den Beteiligten gestellte Erbscheinsantrag kostenpflichtig zurückgewiesen wird, bezieht sich diese Kostenentscheidung in den Augen des Düsseldorfer Senats lediglich auf die Gerichtskosten. Die Entscheidung ist keine Grundlage für die Festsetzung der außergerichtlichen Kosten der übrigen am Verfahren Beteiligten.

Es wird in der Rechtsprechung der OLGs zwar nicht einheitlich beantwortet, ob in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - zu denen auch das Erbscheinsverfahren gehört - mit der Kostenentscheidung auch eine Entscheidung darüber getroffen wird, wer die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu tragen hat. Das OLG geht in Düsseldorf ebenso wie die Kollegen in Köln jedoch davon aus, dass mit einer solchen Entscheidung lediglich über die Gerichtskosten entschieden wird, wobei das OLG in Hamm dies anders sieht.

Hinweis: Aufgrund der unterschiedlichen Ansichten der verschiedenen OLGs und wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit hat der Senat des hier urteilenden Gerichts die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.


Quelle: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2021 - I-3 Wx 205/20
zum Thema: Erbrecht

(aus: Ausgabe 03/2021)

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