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Prüfpflichten von Suchmaschinen: Google ist nicht für Beleidigungen auf externen Links verantwortlich

Müssen Suchmaschinen wie Google von sich aus nach Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet suchen? Ein spannender Fall des Bundesgerichtshofs bringt Klarheit in diese heikle Angelegenheit.

In einem Internetforum wurde ein Ehepaar unter anderem als "Arschkriecher, Schwerstkriminelle, Terroristen und Stalker" beleidigt. Die Eheleute klagten daraufhin gegen die Internetsuchmaschine Google, um nicht weiter dort gefunden zu werden. Das sah das Gericht allerdings anders.

Die beanstandeten Internetseiten, die Google durch eine Verlinkung auffindbar macht, waren keine eigenen Inhalte von Google. Sie wurden von anderen Personen ins Internet gestellt. Google hat sich auch die Inhalte nicht zu eigen gemacht und auch keine Prüfpflichten verletzt. Von Suchmaschinenbetreibern kann nicht erwartet werden, dass sie sich vergewissern, ob die von den Suchprogrammen aufgefundenen Inhalte rechtmäßig ins Internet eingestellt worden sind. Suchmaschinenbetreiber treffen erst dann Pflichten, wenn sie einen konkreten Hinweis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Rechtsverletzung erlangt haben.

Hinweis: Ein Suchmaschinenbetreiber muss also nicht nach Persönlichkeitsverletzungen im Internet suchen. Alles andere wäre wohl auch das Ende von Suchmaschinen gewesen.


Quelle: BGH. Urt. v. 27.02.2018 - VI ZR 489/16
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 05/2018)

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