Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Hildegard Giesers-Berkowsky
Rechtsanwaältin
Bornheimer Str. 156, 53119 Bonn
E-Mail: info@giesers-berkowsky.de

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Übergangsregelung im Urheberrecht: Schutzdauer für Künstler und Tonträgerhersteller verlängert

Während von Teilen der Politik die völlige Aufhebung jeglicher Urheberrechte gefordert wird, hat demgegenüber das Bundeskabinett nun einen Entwurf zur Änderung des Urhebergesetzes beschlossen.  

Die Bundesregierung musste außerdem handeln, um die Richtlinie 2011/77/EU der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen. Die wesentliche Änderung: Die Schutzdauer von Rechten des ausübenden Künstlers und des Tonträgerherstellers wird von 40 auf nunmehr 70 Jahre verlängert. Die Übergangsregelung ist so gestaltet, dass Aufzeichnungen und Darbietungen ausübender Künstler erfasst werden, deren Schutzdauer am 01.11.2013 noch nicht erloschen ist und die nach dem 01.11.2013 entstehen. Die Künstler erhalten zudem für den Zeitraum der verlängerten Schutzdauer noch einen zusätzlichen Vergütungsanspruch in Höhe von 20 % der Einnahmen des Tonträgerherstellers.

Hinweis: In Deutschland existiert ein funktionierendes Urheberrecht. Das abzuschaffen dürfte auch auf politischer Ebene schwer werden, insbesondere wenn es sich gegen das europäische Gemeinschaftsrecht richtet.


Quelle: www.bmj.de
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 12/2012)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]