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Hildegard Giesers-Berkowsky
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Verantwortung eines Saunabetreibers: Einschätzung zu Gesundheitszustand und Risiken obliegt jedem selbst

Die Sauna ist zur Entspannung da. Welche Sorgfaltspflichten hat aber der Saunabetreiber? Muss er nach den Gästen schauen? Mit dem traurigen Fall einer in der Sauna verstorbenen Besucherin musste sich das Oberlandesgericht Hamm (OLG) beschäftigen. 

Die 75-jährige erfahrene Saunistin erlitt in der 90 °C heißen Sauna einen Schwächeanfall, blieb für mindestens 90 Minuten unentdeckt und zog sich deshalb Verbrennungen dritten Grades zu, denen sie Monate später erlag. Die Hinterbliebenen verlangten nun Schmerzensgeld. Sie waren der Auffassung, dass der Saunabetreiber seinen Kontrollpflichten nicht ausreichend nachgekommen war. Hätte er halbstündlich die Sauna kontrolliert, wäre es nicht zum Todesfall gekommen.

Die Richter des OLG waren anderer Meinung. Ihrer Ansicht nach ist der Betreiber einer Sauna nicht verpflichtet, in engen Zeitabständen das körperliche Wohlbefinden der Benutzer zu kontrollieren. Der einzelne Besucher muss seinen Gesundheitszustand selbst einschätzen und entscheiden, ob er sich den mit einem Saunabesuch verbundenen, gesundheitlichen Risiken aussetzen möchte.

Hinweis: Ein Saunabesuch ist eben nicht nur gesund, sondern auch körperlich belastend. Dieses Risiko kann der Einzelne nicht auf den Saunabetreiber abwälzen. 


Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 29.08.2012 - I-12 U 52/12 
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 01/2013)

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