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80 % Haftungsquote: Wer als Autofahrer ein zu nah am Bordstein stehendes Kind verletzt, trägt die überwiegende Haftung

Abstand ist nicht nur eine Frage des Anstands, sondern vor allem eine Frage der Sicherheit. Dass dieses Prinzip nicht nur Infektionsgeschehnisse eindämmen, sondern vor allem auch im Straßenverkehr vor Unfällen schützen kann, zeigt der folgende Fall des Oberlandesgerichts Zweibrücken (OLG).

Der zum Unfallzeitpunkt elfjährige Kläger befand sich auf dem Weg zur Schule und wollte eine Straße an einer Fußgängerampel überqueren. Er stellte sich an den äußersten Rand der Bordsteinkante, um dort zu warten, bis die Lichtzeichenanlage "grün" zeigt. Als eine Autofahrerin in einem Abstand von deutlich unter einem Meter zum rechten Fahrbahnrand an ihm vorbeifuhr, erfasste sie das Kind, so dass es erheblich verletzt wurde.

Das OLG hält die Ansprüche des Klägers zu 80 % für gerechtfertigt. Ein Kraftfahrzeugführer ist grundsätzlich nicht berechtigt, innerorts die Fahrbahn bis an den rechten Bordstein heran zu befahren, wenn hieraus Risiken für Passanten entstehen. Erst recht muss das für am Fahrbahnrand an einer Fußgängerampel stehende Kinder gelten. Zwar ist dem Kläger vorzuwerfen, dass er sich an den äußersten Rand der Bordsteinkante gestellt hatte, so dass er von dem vorbeifahrenden Fahrzeug erfasst werden konnte. Und auch einem elfjährigen Schüler muss bewusst sein, dass diese Position an einer stark befahrenen Straße gefährlich ist und erhebliche Schäden auslösen kann. Dieses Mitverschulden rechtfertigt nach Auffassung des Senats aber keine Mithaftung des jungen Klägers von mehr als 20 %. Denn die Verkehrssituation hätte es zugelassen, mit weit größerem Abstand an dem Kind vorbeizufahren.

Hinweis: Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes hat der Senat auch das Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherung berücksichtigt. Die Versicherung hatte an den Kläger nahezu sieben Jahre lang keinerlei immateriellen Ausgleich geleistet.


Quelle: OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.04.2021 - 1 U 141/19
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 08/2021)

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