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Ralf Schröper
Rechtsanwalt und Mediator
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Regelmäßiger Zahlungsverzug im Mietverhältnis: Kündigung erst nach Abmahnung, wenn Vermieter jahrelang verspätete Mietzahlungen geduldet hat

Will ein Vermieter das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung des Mieters aufgrund dessen regelmäßiger verspäteter Zahlungen beenden, bedarf es einer vorherigen Abmahnung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Vermieter über mehrere Jahre die regelmäßig verspäteten Mietzahlungen seines Mieters geduldet hat.

Nur durch das Mittel der Abmahnung kann das Verhalten des Mieters trotz der bisherigen Duldung seitens des Vermieters zu einer Pflichtverletzung des Mietvertrags in erheblichem Ausmaß führen.

Hinweis: Gerät ein Mieter mit Mietzahlungen in Verzug, so darf der Vermieter dieses Verhalten jedenfalls nicht über einen längeren Zeitraum einfach so hinnehmen. Soll der Mietvertrag wegen der Verspätungen bei den Mietzahlungen gekündigt werden, muss dies entweder zeitnah oder erst nach einer Abmahnung erfolgen.

zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 08/2009)

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