Aktuelle Rechtsinformationen[Inhalt] Namensungleichheit durch Patchwork: Den Namen des Stiefvaters als neuen Familiennamen anzunehmen, dient dem Kindeswohl Seit dem 01.05.2025 gilt in Deutschland ein neues Namensrecht. Dieses gibt Betroffenen nicht nur mehr Freiheit bei Doppelnamen für Ehepaare und Kinder; es erleichtert zudem Stief- und Scheidungskindern die Namensänderung. Wenn es dem Kindeswohl diene, sollten diese Erleichterungen dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) zufolge auch in Altfällen gelten, also in Fällen aus der Zeit vor dem 01.05.2025. Der von dem OLG hierzu entschiedene Fall zeigt klar auf, warum. Die Eltern eines Mädchens hatten sich bereits vor dessen Geburt getrennt. Als Familiennamen erhielt das Kind die Geburtsnamen der Mutter und des portugiesischen Vaters. Von Geburt an hatte nur die Mutter das alleinige Sorgerecht. Kontakt zum Vater gab es nur sehr selten, gegen ihn wurden dafür aber häufig Gewaltschutzanordnungen erlassen. Dann lernte die Mutter einen neuen Mann kennen und heiratete ihn. Aus dieser Beziehung ging ein Sohn hervor. Nun wollte die Mutter, dass auch die Tochter den Namen des neuen Ehemanns annimmt, der leibliche Vater aber stimmte diesem Wunsch nicht zu. Deswegen beantragte die Mutter, die Einwilligung des Vaters in die sogenannte "Einbenennung" gerichtlich ersetzen zu lassen. Das OLG hörte die Eltern des Kindes an und holte zudem ein Sachverständigengutachten zu den Auswirkungen der Namensungleichheit ein. Die Zustimmung des leiblichen Vaters wurde schließlich ersetzt. Die Mutter konnte sich mit ihrem Wunsch nach der Namensänderung also durchsetzen. Zwar hatte die Mutter den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Vaters gestellt, als die alte strengere Rechtslage noch galt. Trotzdem konnte das Gericht hier nach der neuen Rechtslage entscheiden, weil das dem Kindeswohl diente. Es verstieß dabei auch nicht gegen das Rückwirkungsverbot, da die Namensänderung schließlich nur für die Zukunft gilt. Hinweis: Auch bei Altfällen können Sie sich also auf die aktuellen Namensregelungen berufen, sobald dies dem Wohl Ihres Kindes dient. Dies ist auch nachvollziehbar, denn erst dadurch, dass das Mädchen in diesem Fall den gleichen Namen trägt wie Mutter, Stiefvater und Halbbruder, wird auch nach außen gezeigt, dass es sich um eine Familie handelt. Das Mädchen mag aus einer früheren Beziehung stammen, gehört aber jetzt auch zur neuen Familie dazu. Quelle: OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 28.11.2025 - 2 WF 115/25
(aus: Ausgabe 02/2026)
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