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Haftung einer 13-Jährigen: Schadenersatz nach grob fahrlässigem Verhalten von Kindern und Jugendlichen

Eine 13-jährige Radfahrerin, die ihren Schulweg seit neun Monaten fast täglich befährt, haftet für einen Unfall, wenn sie eine Straße trotz Rotlicht überquert.

Eine Autofahrerin näherte sich mit ihrem Fahrzeug einer Kreuzung bei für sie zeigendem Grünlicht. Sie befand sich bereits im Bereich der Einmündung, als sie eine von rechts kommende Fahrradfahrerin bemerkte, die mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zur Schule war. Ohne das rote Ampelsignal zu beachten, überquerte das Mädchen die Straße. Um eine Kollision mit ihm zu verhindern, zog die Autofahrerin ihr Fahrzeug nach links und streifte dabei ein ihr entgegenkommendes Fahrzeug. An ihrem Auto entstand ein Sachschaden, den sie gegenüber der Radfahrerin geltend macht.

Das Amtsgericht Gießen hat dem Antrag der Frau stattgegeben. Als Verkehrsteilnehmerin ist auch eine 13-jährige Radfahrerin verpflichtet, die Regeln des Straßenverkehrs zu beachten. Diese hat sie nach Ansicht des Gerichts dadurch verletzt, dass sie vor der Kreuzung nicht angehalten hat, um die anderen bei Grün fahrenden Verkehrsteilnehmer vorbeifahren zu lassen. Das Mädchen haftet auch deshalb, weil sie die zur Kenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte. Es kann davon ausgegangen werden, dass ihr bewusst war, dass sie nicht über eine rote Fußgänger-/Radfahrerampel fahren darf. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass sie die Strecke nicht zum ersten Mal gefahren ist, sondern bereits seit einem Dreivierteljahr regelmäßig mit ihrem Fahrrad auf diesem Weg zur Schule fuhr.

Hinweis: Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Mitverschulden von Kindern und Jugendlichen in der Regel geringer zu bewerten als das entsprechende Mitverschulden von Erwachsenen. Das Überfahren einer roten Fußgänger-/Radfahrerampel mit einem Fahrrad stellt jedoch ebenso wie das Überqueren der Straße als Fußgänger bei roter Ampel ein grob fahrlässiges Verhalten dar.


Quelle: AG Gießen, Urt. v. 14.08.2012 - 49 C 147/12
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 02/2013)

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