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Schlechter Plan: Kündigung nach Sitzstreik und Rundmail

Waghalsige Pläne gehen oft nicht auf und können zudem schneller zu einer Kündigung führen, als es Arbeitnehmern lieb ist. Das gilt auch dann, wenn sich ein Arbeitnehmer ungerecht behandelt fühlt und zur Durchsetzung seiner Vorstellungen zu ungewöhnlichen Mitteln greift - wie im folgenden Fall des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (LAG).

Eine seit 1992 beschäftigte Arbeitnehmerin wollte eine Vergütung als außertarifliche Angestellte erreichen. Dieses Ziel hatte sie in zahlreichen Gesprächen immer wieder angesprochen. Nachdem ihr Niederlassungsleiter die Forderung in einem weiteren Gespräch erneut zurückgewiesen und sie zum Verlassen des Raums aufgefordert hatte, erklärte sie, dass sie erst gehen werde, wenn ihre Forderung erfüllt sei. Vermittlungsversuche durch ihren Ehemann und den Betriebsrat waren erfolglos. Drei Stunden nach Beginn des Sitzstreiks verließ die Arbeitnehmerin dann unter Polizeibegleitung den Betrieb.

Zudem schrieb sie eine E-Mail an zahlreiche Empfänger mit dem Kommentar: "Wer solche Vorgesetzte hat, benötigt keine Feinde mehr." Für dieses Verhalten erhielt sie die fristlose sowie hilfsweise die ordentliche Kündigung unter Beachtung der Kündigungsfrist. Gegen die Kündigung klagte sie. Das LAG stellte zwar fest, dass die fristlose Kündigung nicht rechtens war - wohl aber die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung, da eine besonders schwere Pflichtverletzung vorlag.

Hinweis: Irrationales Verhalten ist kein guter Ratgeber. Die Durchsetzung von Ansprüchen sollte daher besser auf anderem Wege geschehen.


Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 06.05.2015 - 3 Sa 354/14
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 07/2015)

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