Aktuelle Rechtsinformationen[Inhalt] Rechtliches Gehör verletzt: Gericht muss Hinweise zu unzumutbarer Härte bei Eigenbedarf ernst nehmen Berlin und der Eigenbedarf - was in der Stadt in Sachen Mietrecht durchdekliniert wird, lässt Gerichte in allen Ballungsräumen aufhorchen. Dass auf diesem Gebiet durchaus noch viel zu lernen ist, zeigt der folgende Fall, dessen Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) kassiert wurde. Denn hier ignorierte das vorinstanzliche Landgericht (LG) bei einer Eigenbedarfskündigung offensichtlich wichtige Eckpunkte bezüglich der in Anspruch genommenen Härtefallregelung. Der Mieter (Jahrgang 1939) wohnte seit 1982 in einer Dreizimmerwohnung, als schließlich der Eigentümer wechselte und der neue Vermieter dem alten Herrn im Jahr 2021 wegen Eigenbedarfs kündigte. Der langjährige Bewohner erklärte, ein Umzug würde ihn psychisch und körperlich stark gefährden. Er verwies auf gesundheitliche Schäden, Depressionen, ein mögliches Suizidrisiko und eine schwere Herzerkrankung. Das Amtsgericht holte ein Gutachten ein - und entschied gegen ihn. Das LG bestätigte das Urteil, obwohl der Mieter weiterhin auf die Härtefallregelung pochte. Der BGH hob diese Entscheidung nun auf, da dessen Ansicht nach das LG zentrale Punkte nicht ausreichend geprüft hatte. Das eingeholte Gutachten war nach Auffassung des BGH unklar, unvollständig und teilweise widersprüchlich. Trotzdem nutzte das LG Teile dieses Gutachtens zu Lasten des Mieters, während andere - für ihn günstigere - Feststellungen ohne weitere Rückfragen ignoriert wurden. Das Gericht hätte die offenen Fragen klären müssen, etwa die Auswirkungen eines Umzugs auf die psychische Stabilität, die Bedeutung der Herzprobleme und die Lebensumstände zwischen zwei Wohnorten. Stattdessen nahm das LG an, dass eine schwere Beeinträchtigung nicht zu erwarten sei, obwohl das Gutachten dazu keine verlässliche Grundlage bot. Damit war das rechtliche Gehör des Mieters verletzt, und die Sache muss erneut verhandelt werden. Hinweis: Wenn Gutachten widersprüchlich oder unvollständig sind, müssen Gerichte nachfragen. Besonders bei Härtefällen dürfen gesundheitsbezogene Risiken eines Umzugs nicht einfach übergangen werden. Rechtliches Gehör bedeutet, dass alle relevanten Argumente berücksichtigt werden müssen. Quelle: BGH, Urt. v. 26.08.2025 - VIII ZR 262/24
(aus: Ausgabe 02/2026)
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