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Sorgfaltspflichten auf der Tankstelle: Fußgänger und Autofahrer sind gleichsam zur Vorsicht verpflichtet

Überquert ein Fußgänger auf einer Tankstelle beim Weg zur Kasse die Fahrbahn zwischen zwei Tankinseln, hat er mit erhöhter Sorgfalt nicht nur den (vorrangigen) Fahrzeugverkehr zu beachten, er muss auch die an den Zapfsäulen stehenden Fahrzeuge im Auge behalten.

Im Bereich einer Tankstelle kollidierte ein Pkw-Fahrer mit einem Fußgänger, der sich zwischen den Tankstelleninseln auf dem Weg zur Kasse befand. Hierbei zog sich der Fußgänger Verletzungen im Bereich des linken Fußgelenks zu.

Das Oberlandesgericht Naumburg hat entschieden, dass im vorliegenden Fall sowohl den Fußgänger als auch den Pkw-Fahrer zu gleichen Teilen ein Verschulden an dem Unfall trifft. Laut einem Sachverständigen hätte der Fußgänger den Unfall ganz einfach durch Stehenbleiben verhindern können. Es reicht also nicht aus, sich auf die simple Wahrnehmung von Bewegungen zu verlassen, ohne die Fahrbahn und das dortige Geschehen bewusst erfasst zu haben. Denn im Moment des Überquerens kann - wie der vorliegende Sachverhalt zeigt - ein Fahrzeug gerade im Begriff sein, zum Verlassen der Tankstelle anzufahren.

Aber natürlich traf auch den Autofahrer die unabdingbare Pflicht, die im Bereich der Tankstelle zu erwartenden Fußgänger nicht zu gefährden oder gar zu schädigen. Er hat dabei den zu befahrenden Raum zum Zweck rechtzeitigen Bremsens zu beobachten. Wäre der Pkw-Fahrer dieser Pflicht nachgekommen, hätte er laut Sachverständigem beim Anfahren den Fußgänger sehen müssen.

Hinweis: Das Urteil macht deutlich, dass sowohl Pkw-Fahrer als auch Tankstellenbenutzer besondere Sorgfaltspflichten treffen. Autofahrer müssen sich in einer Tankstelle auf Fußgänger einstellen und deshalb den von ihnen zu befahrenden Bereich sorgfältig im Auge behalten. Andererseits muss auch der Fußgänger jederzeit damit rechnen, dass sich noch stehende Fahrzeuge nach dem Tanken in Bewegung setzen, um das Tankstellengelände zu verlassen.


Quelle: OLG Naumburg, Urt. v. 25.02.2016 - 1 U 99/15
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 04/2017)

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