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Digitaler Nachlass: Erben haben Anspruch auf Zugang zur Apple-iCloud des Verstorbenen

Zu dem Nachlass eines Verstorbenen gehören heutzutage immer mehr auch digitale Inhalte, die in Social-Media-Konten oder Cloud-Diensten gespeichert sind. Ob sich Betreiber dieser Dienste jedoch immer wieder sperren dürfen, den Erben die entsprechenden Zugänge zu erteilen, hat das Landgericht Münster (LG) im Folgenden noch einmal klargestellt.

Nach dem Tod eines Mannes während einer Auslandsreise erhoffte sich die Familie Aufklärung durch die Inhalte, die in dessen iCloud gespeichert waren. Apple verweigerte ihnen als Anbieter der Cloud jedoch den Zugang. Das LG gab den Hinterbliebenen jedoch Recht und verpflichtete Apple dazu, den Erben Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto des Erblassers und den darin vorgehaltenen Inhalten zu gewähren.

Hinweis: Im letzten Jahr hatte der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit einem Facebook-Konto entschieden, dass auch digitale Inhalte grundsätzlich an die Erben fallen. In diesem Fall wurde diese Rechtsprechung konsequenterweise auf einen anderen Online-Account übertragen. Da sich Apple in diesem Verfahren jedoch nicht vertreten und keine Gegenargumente vortragen ließ, handelt es sich dabei nur um ein Versäumnisurteil mit einer entsprechend knappen Urteilsbegründung.


Quelle: LG Münster, Urt. v. 16.04.2019 - 014 O 565/18
zum Thema: Erbrecht

(aus: Ausgabe 06/2019)

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