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Übernachtungen im
Ausland ab 2008
Im Rahmen der Neuregelung des Reisekostenrechts zum 01.01.2008 ergibt sich eine
deutliche Verschlechterung beim Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug von
Übernachtungskosten: Während Unternehmer und Arbeitnehmer bis zum 31.12.2007 bei
Übernachtungen im Ausland die Pauschalen als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten
geltend machen konnten, entfällt ein pauschaler Betriebsausgaben- bzw.
Werbungskostenabzug ab 2008 auch bei Übernachtungen im Ausland.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist für seinen Arbeitgeber im Jahr 2008 für vier Wochen (28
Übernachtungen) in Finnland tätig. Die Übernachtungskosten weist er nicht einzeln nach.
Der Arbeitgeber könnte für die 28 Übernachtungen à 120 EUR insgesamt 3.360 EUR
steuerfrei ersetzen (er hat Betriebsausgaben, weil es sich um Lohnaufwand handelt).
Falls der Arbeitgeber die Kosten nicht steuerfrei ersetzt, hat der Arbeitnehmer nicht mehr
die Möglichkeit, sie als Werbungskosten abzuziehen.
Die anhand von Belegen nachgewiesenen tatsächlichen Übernachtungskosten bleiben
aber als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar.
Information für: | alle, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 01/2008)
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