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Übernachtungen im Ausland ab 2008

Im Rahmen der Neuregelung des Reisekostenrechts zum 01.01.2008 ergibt sich eine deutliche Verschlechterung beim Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug von Übernachtungskosten: Während Unternehmer und Arbeitnehmer bis zum 31.12.2007 bei Übernachtungen im Ausland die Pauschalen als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend machen konnten, entfällt ein pauschaler Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug ab 2008 auch bei Übernachtungen im Ausland.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist für seinen Arbeitgeber im Jahr 2008 für vier Wochen (28 Übernachtungen) in Finnland tätig. Die Übernachtungskosten weist er nicht einzeln nach. Der Arbeitgeber könnte für die 28 Übernachtungen à 120 EUR insgesamt 3.360 EUR steuerfrei ersetzen (er hat Betriebsausgaben, weil es sich um Lohnaufwand handelt). Falls der Arbeitgeber die Kosten nicht steuerfrei ersetzt, hat der Arbeitnehmer nicht mehr die Möglichkeit, sie als Werbungskosten abzuziehen.

Die anhand von Belegen nachgewiesenen tatsächlichen Übernachtungskosten bleiben aber als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar.

Information für: alle, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 01/2008)

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