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Ausländer: Kosten für Deutschkurse nicht abziehbar

Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache keine vorab entstandenen Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind. Sie gehören stattdessen regelmäßig zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung. Das gilt auch, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind. Liegt der Lebensmittelpunkt des Ausländers in Deutschland, spielen private Gesichtspunkte für den Erwerb der Deutschkenntnisse eine nicht untergeordnete Rolle.

Die Kosten sind aber auch nicht als Aufwendungen für die Berufsausbildung als Sonderausgaben abziehbar, weil das Erlernen der deutschen Sprache in erster Linie die Allgemeinbildung fördert und damit keine Berufsausbildung darstellt. Die Aufwendungen sind damit insgesamt der steuerlich irrelevanten privaten Vermögensebene zuzurechnen.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 01/2008)

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