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Ausländer: Kosten für
Deutschkurse nicht abziehbar
Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass Aufwendungen eines in Deutschland
lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache keine vorab entstandenen
Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind. Sie gehören
stattdessen regelmäßig zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung. Das gilt
auch, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz
förderlich sind. Liegt der Lebensmittelpunkt des Ausländers in Deutschland, spielen
private Gesichtspunkte für den Erwerb der Deutschkenntnisse eine nicht untergeordnete
Rolle.
Die Kosten sind aber auch nicht als Aufwendungen für die Berufsausbildung als
Sonderausgaben abziehbar, weil das Erlernen der deutschen Sprache in erster Linie die
Allgemeinbildung fördert und damit keine Berufsausbildung darstellt. Die Aufwendungen
sind damit insgesamt der steuerlich irrelevanten privaten Vermögensebene zuzurechnen.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 01/2008)
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