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Werbungskostenabzug bei Eintrittskarten für Bundesliga-Fußballspiel?

Das Finanzgericht Saarland hat entschieden, dass der Besuch eines Bundesliga-Fußballspiels ein typischer privater Vorgang ist. Wenn ein Arbeitnehmer Karten zu einem solchen Fußballspiel für Kunden seines Arbeitgebers kauft und der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet, ist also Vorsicht geboten: Bei einem fehlenden eindeutigen Nachweis eines beruflichen Zusammenhangs sind die Kosten nicht als Werbungskosten abziehbar. Außer der Behauptung des Arbeitnehmers, dass eine solche Kundenpflege üblich sei und die Eingeladenen Vertriebspartner gewesen seien, war ein beruflicher Zusammenhang im Streitfall nicht erkennbar. Die Richter ließen daher die Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht zum Werbungskostenabzug zu.

Hinweis: Bei vergleichbaren Aufwendungen des Arbeitgebers (z.B. für VIP-Logen in Sportstadien) kann die Lohn-/Einkommensteuer für die Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer (z.B. Geschäftsfreunde) mit 30 % pauschal versteuert werden. Nicht steuerpflichtig sind allerdings die in diesem Zusammenhang anfallenden Bewirtungskosten. Zu beachten ist außerdem, dass die Pauschalierung der Sachzuwendungen an Arbeitnehmer mit 30 % sozialversicherungspflichtig ist. Wir beraten Sie gerne über die Vor- und Nachteile, die mit dieser Alternative verbunden sind.

Information für: alle, Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 01/2008)

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