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Werbungskostenabzug bei Eintrittskarten für Bundesliga-Fußballspiel?
Das Finanzgericht Saarland hat entschieden, dass der Besuch eines
Bundesliga-Fußballspiels ein typischer privater Vorgang ist. Wenn ein Arbeitnehmer
Karten zu einem solchen Fußballspiel für Kunden seines Arbeitgebers kauft und der
Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet, ist also Vorsicht geboten: Bei einem fehlenden
eindeutigen Nachweis eines beruflichen Zusammenhangs sind die Kosten nicht als
Werbungskosten abziehbar. Außer der Behauptung des Arbeitnehmers, dass eine solche
Kundenpflege üblich sei und die Eingeladenen Vertriebspartner gewesen seien, war ein
beruflicher Zusammenhang im Streitfall nicht erkennbar. Die Richter ließen daher die
Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht zum Werbungskostenabzug zu.
Hinweis: Bei vergleichbaren Aufwendungen des Arbeitgebers (z.B. für VIP-Logen in
Sportstadien) kann die Lohn-/Einkommensteuer für die Sachzuwendungen an
Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer (z.B. Geschäftsfreunde) mit 30 % pauschal
versteuert werden. Nicht steuerpflichtig sind allerdings die in diesem Zusammenhang
anfallenden Bewirtungskosten. Zu beachten ist außerdem, dass die Pauschalierung der
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer mit 30 % sozialversicherungspflichtig ist. Wir beraten
Sie gerne über die Vor- und Nachteile, die mit dieser Alternative verbunden sind.
Information für: | alle, Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 01/2008)
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