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Schadstoff-Gutachten: Werbungskostenabzug möglich!

Ein Vermieter hatte ein Schadstoff-Gutachten in Auftrag gegeben, um die durch einen gewerblich tätigen Mieter verursachten Untergrund- und Boden-Verunreinigungen feststellen zu lassen. Der Bundesfinanzhof hat die Kosten des Gutachtens als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften anerkannt. Die Kosten führten nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens, weil das Grundstück (der Grund und Boden) durch die Maßnahme nicht in seiner Substanz oder seinem Wesen verändert wurde. Nachträgliche Anschaffungskosten lagen nicht schon deshalb vor, weil die Maßnahme zu einer Werterhöhung des Grundstücks geführt hatte.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 01/2008)

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