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Schadstoff-Gutachten:
Werbungskostenabzug möglich!
Ein Vermieter hatte ein Schadstoff-Gutachten in Auftrag gegeben, um die durch einen
gewerblich tätigen Mieter verursachten Untergrund- und Boden-Verunreinigungen
feststellen zu lassen. Der Bundesfinanzhof hat die Kosten des Gutachtens als
Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften anerkannt. Die Kosten führten nicht zu
nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens, weil das Grundstück (der
Grund und Boden) durch die Maßnahme nicht in seiner Substanz oder seinem Wesen
verändert wurde. Nachträgliche Anschaffungskosten lagen nicht schon deshalb vor, weil
die Maßnahme zu einer Werterhöhung des Grundstücks geführt hatte.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 01/2008)
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