[Inhalt]
[Vorheriger Text] [Nächster Text]
Grund und Boden:
Entkontaminierung als nachträgliche Anschaffungskosten
Bei Aufwendungen für ein Grundstück stellt sich stets die Frage, ob es sich um sofort
abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder um Anschaffungs-/Herstellungskosten handelt,
die sich über die AfA (Gebäude-Anteil) oder zunächst gar nicht (Grund-und-Boden-Anteil)
steuermindernd auswirken.
Das Finanzgericht Niedersachsen hat sich mit der Frage beschäftigt, wie die Kosten von
Entkontaminierungsarbeiten steuerlich zu behandeln sind. Im Streitfall bestand eine
hochgradige Verseuchung des Grund und Bodens mit Umweltgiften, was eine
Gesundheitsgefährdung für Menschen darstellte. Daraus folgte eine wesentliche
Einschränkung der weiteren Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks. Diese Einschränkung
wurde durch die später durchgeführten Entkontaminierungsarbeiten vollständig beseitigt,
so dass das Grundstück wieder in vollem Umfang nutzbar geworden ist.
Die Entkontaminierungsarbeiten haben damit zu einer über den ursprünglichen Zustand
hinausgehenden wesentlichen Verbesserung und nach Auffassung des Gerichts zu
nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens geführt. Steuermindernde
Auswirkungen haben die nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens
- im betrieblichen Bereich nur bei besonderen Realisationstatbeständen (z.B.
Verkauf, Entnahme) und
- im Privatvermögen nur im Rahmen eines steuerpflichtigen privaten
Veräußerungsgeschäfts innerhalb von zehn Jahren seit der Anschaffung.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 01/2008)
[Vorheriger Text] [Nächster Text]
[Inhalt]