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Grund und Boden: Entkontaminierung als nachträgliche Anschaffungskosten

Bei Aufwendungen für ein Grundstück stellt sich stets die Frage, ob es sich um sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder um Anschaffungs-/Herstellungskosten handelt, die sich über die AfA (Gebäude-Anteil) oder zunächst gar nicht (Grund-und-Boden-Anteil) steuermindernd auswirken.

Das Finanzgericht Niedersachsen hat sich mit der Frage beschäftigt, wie die Kosten von Entkontaminierungsarbeiten steuerlich zu behandeln sind. Im Streitfall bestand eine hochgradige Verseuchung des Grund und Bodens mit Umweltgiften, was eine Gesundheitsgefährdung für Menschen darstellte. Daraus folgte eine wesentliche Einschränkung der weiteren Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks. Diese Einschränkung wurde durch die später durchgeführten Entkontaminierungsarbeiten vollständig beseitigt, so dass das Grundstück wieder in vollem Umfang nutzbar geworden ist.

Die Entkontaminierungsarbeiten haben damit zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung und nach Auffassung des Gerichts zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens geführt. Steuermindernde Auswirkungen haben die nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens

  • im betrieblichen Bereich nur bei besonderen Realisationstatbeständen (z.B. Verkauf, Entnahme) und
  • im Privatvermögen nur im Rahmen eines steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts innerhalb von zehn Jahren seit der Anschaffung.
Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 01/2008)

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