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Wie wird eine
Rückstellung für ausstehende Urlaubstage berechnet?
Für ungewisse Verbindlichkeiten können Unternehmer eine gewinnmindernde
Rückstellung bilden. Rückständige Urlaubsverpflichtungen können als
Erfüllungsrückstand zurückgestellt werden.
Zur Berechnung der Höhe der Rückstellung bei ausstehenden Urlaubstagen stellt das
Finanzgericht München auf das Urlaubsentgelt ab, das der Arbeitgeber hätte aufwenden
müssen, wenn er seine Zahlungsverpflichtung bereits am Bilanzstichtag erfüllt hätte.
Dabei ist im Fall einer Durchschnittsberechnung der maßgebliche Lohnaufwand durch die
Zahl der regulären Arbeitstage - nicht die typisierend ermittelte Zahl der tatsächlichen
Arbeitstage - zu dividieren und mit der Zahl der offenen Urlaubstage zu vervielfachen. Die
zutreffende Berechnungsformel lautet:
Rückstellung = |
250 Arbeitstage (nicht 220 Arbeitstage!) : Jahresgehalt x ausstehende Urlaubstage |
Information für: | Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 01/2008)
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