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Erstattung von Mietwagenkosten: Nach Unfall Geschädigter muss sich nach Preisen für Mietwagen erkundigen

Steht einem Unfallgeschädigten die Inanspruchnahme eines Mietwagens zu, so muss er sich zuvor hinsichtlich der Preise bei verschiedenen Anbietern von Mietwagen erkundigen. Ohne jegliche Nachfrage darf er kein Fahrzeug mieten, insbesondere nicht über eine Woche nach dem Unfallgeschehen.

In einem etwaigen Verfahren über den Mietwagenpreis kann das Gericht einen "Normaltarif" schätzen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Schätzungen auf dem Marktpreisspiegel "Mietwagen Deutschland" des Frauenhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation basieren. Dieser Marktpreisspiegel stellt insofern eine geeignete Schätzungsgrundlage dar.

zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 08/2009)

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