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Fehler bei Straßenverkehrsordnungsnovelle: Alte Verkehrsschilder bleiben gültig

Die alten Verkehrsschilder, deren Erscheinungsbild sich 1992 geändert hat, bleiben weiterhin gültig.

Im vergangenen Jahr ist die sogenannte "Schilderwaldnovelle" in Kraft getreten. Damit wurde auch eine im Jahr 1992 in die Straßenverkehrsordnung eingestellte Übergangsregelung (§ 53 Abs. 9 StVO) ersatzlos gestrichen. Mit dieser Regelung behielten die bis zum 01.07.1992 aufgestellten Verkehrszeichen unbefristet ihre Gültigkeit. Die Streichung der Übergangsregelung führte von einem Tag auf den anderen zur sofortigen Unwirksamkeit dieser Schilder.

Aufgrund der daraus entstandenen Rechtsunsicherheiten für die Verkehrsteilnehmer sowie des hohen Aufwands für die Kommunen beim Austausch der alten Schilder hat das Bundesverkehrsministerium eine rechtliche Überprüfung der "Schilderwaldnovelle" veranlasst. Ergbnis: Die Novelle ist wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 01.09.2009. Die alten Schilder müssen nicht ausgetauscht werden.

Eine Neuregelung soll so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden.


Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Pressemitteilung Nr. 103/2010 vom 13.04.2010
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 06/2010)

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