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Fristlose Kündigung: Unterbrechung der Fahrt wegen eines nichtigen Anlasses ist eine schwere Pflichtverletzung

Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklage eines Busfahrers abgewiesen, mit der er sich gegen seine fristlose Entlassung zu wehren versucht hatte. Sein Arbeitgeber hatte ihm ohne vorherige Abmahnung gekündigt, weil er wegen einer Belanglosigkeit die Polizei gerufen und deswegen die Fahrt mit seinem Bus nicht fortgesetzt hatte. Ausgelöst durch den Streit mit einem Kollegen, der zu ihm in den Bus gestiegen und zwischenzeitlich wieder ausgestiegen war, hatte der Busfahrer in Gegenwart der Fahrgäste die Arbeitsbedingungen als "menschenunwürdig" betitelt.

Nach Auffassung des Gerichts war die anschließende Entlassung zulässig. Denn die Unterbrechung der Fahrt eines mit Fahrgästen besetzten Linienbusses wegen eines nichtigen Anlasses stelle eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar.

Hinweis: Im Fall von fristlosen Kündigungen lohnt es sich für den betroffenen Arbeitnehmer stets, zeitnah Rechtsrat einzuholen. Aber auch Arbeitgebern ist angeraten, vor der eigenständigen Formulierung eines Kündigungsschreibens mit einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt Rücksprache zu halten.


Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.05.2011 - 6 Sa 2558/10
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 09/2011)

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