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Unternehmenssteuerreform:
Neue Einzelheiten bekannt
Über den Beschluss des Bundeskabinetts zur Unternehmenssteuerreform hatten wir
bereits berichtet. Jetzt gibt dazu wieder Neuigkeiten: Anfang November hat sich die
Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf folgende Eckpunkte für die Unternehmensteuerreform
2008 verständigt, die zu einer Nettoentlastung der Unternehmen von 5 Mrd. EUR führen
soll:
- Der Körperschaftsteuersatz soll von 25 % auf 15 % und die
Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 % gesenkt werden. Hierdurch würde sich
die Gesamtsteuerbelastung von 38,8 % auf 29,8 % verringern.
- Personenunternehmen (also Personengesellschaften, Einzelunternehmer,
Freiberufler) sollen die Möglichkeit erhalten, einbehaltene Gewinne mit dem
niedrigen Körperschaftsteuersatz von 15 % zu versteuern.
- Um Missbräuche zu vermeiden, soll die für kleinere und mittlere Unternehmen
bestehende Möglichkeit, eine gewinnmindernde Ansparrücklage zu bilden,
modifiziert werden. Einzelheiten sind noch nicht bekannt.
- Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer (nicht für die
Körperschaftsteuer) soll geändert werden. Statt der hälftigen Hinzurechnung von
Dauerschuldzinsen sollen die Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Zinsen,
Lizenzen und Leasingraten zu 25 % hinzugerechnet werden. Dabei soll ein
Freibetrag von bis zu 100.000 EUR gelten. Personenunternehmen sollen zudem
einen größeren Teil der gezahlten Gewerbesteuer als bisher mit der
Einkommensteuer verrechnen können (Anhebung des Anrechnungsfaktors von
bisher 1,8 auf 3,8). Die Gewerbesteuer soll nicht mehr als Betriebsausgabe
abziehbar sein.
- Zur einheitlichen Besteuerung von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden und
Erlösen aus Wertpapierverkäufen) soll ab 2009 eine Abgeltungssteuer von 25 %
erhoben werden. Die einjährige Spekulationsfrist für
Wertpapierveräußerungsgeschäfte soll gänzlich wegfallen.
Der Gesetzesentwurf soll im Januar 2007 vorgelegt und das Gesetz vor der
Sommerpause (Juli/August 2007) verabschiedet werden.
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(aus: Ausgabe 01/2007) [Vorheriger Text][Nächster Text] [Inhalt]
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