[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]
Vorwegabzug: Kürzung beim
Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer
Die Besteuerung der Altersbezüge und der Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen ist ab
2005 durch das Alterseinkünftegesetz grundlegend neu geregelt worden. Trotzdem bleibt
es gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH aufgrund der sog.
Günstigerprüfung beim früheren Sonderausgabenabzug. Denn sie haben keine
"Basisversorgung" (u.a. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständische
Versorgungseinrichtungen oder Rürup-Renten). Sie erhalten für ihre
Vorsorgeaufwendungen (z.B. Lebensversicherunsbeiträge) nach wie vor den sog.
Vorwegabzug von 3.068 EUR/6.136 EUR (Ledige/Ehepaare). Diesen Vorwegabzug kürzt
das Finanzamt um 16 % des Arbeitslohns, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer
seine Altersversorgung nicht ausschließlich durch eigene Beiträge erworben hat.
Der Vorwegabzug ist laut Finanzgericht Niedersachsen auch dann zu kürzen, wenn der
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als Minderheitsgesellschafter (zu 40 %
beteiligt) die gleiche Pensionszusage wie der Mehrheitsgesellschafter (zu 60 % beteiligt)
erhalten hat. Bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern komme es nämlich darauf
an, ob der einzelne Gesellschafter-Geschäftsführer bei wirtschaftlicher Betrachtung sein
Anwartschaftsrecht auf Altersversorgung ausschließlich durch einen seiner
Beteiligungsquote entsprechenden Verzicht auf gesellschaftsrechtliche Ansprüche
erwerbe. Um dem Minderheitsgesellschafter seine Altersversorgung zu finanzieren,
musste der Mehrheitsgesellschafter zumindest teilweise auf seine
gesellschaftsrechtlichen Ansprüche verzichten. Damit hatte der Minderheitsgesellschafter
seine Altersversorgung nicht ausschließlich durch eigene Beitragsleistung erworben. Der
Minderheitsgesellschafter hält das für ungerecht und hat gegen das Urteil Revision beim
Bundesfinanzhof eingelegt.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 01/2007)
[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]