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Seeling-Modell: Europäischer Gerichtshof (EuGH) bestätigt deutschen Gesetzgeber

Der EuGH hatte vor einigen Jahren in seinem Seeling-Urteil entschieden, dass die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungs-/Herstellungskosten eines teilweise beruflich (mindestens 10 %) und teilweise privat genutzten Gebäudes voll abziehbar sind. Voraussetzung dafür ist, dass das Gebäude insgesamt dem Unternehmensvermögen zugeordnet wird. Die Privatnutzung des Gebäudes ist aber mit den hierauf entfallenden Kosten zu jetzt 19 % (bis 2006: 16 %) umsatzsteuerpflichtig.

Der Gesetzgeber hat seinerzeit sofort auf dieses Urteil reagiert, um die Liquiditätsvorteile der Unternehmer einzuschränken: Er hat geregelt, dass die Anschaffungs-/Herstellungskosten im Rahmen der Ermittlung der umsatzsteuerpflichtigen Bemessungsgrundlage auf zehn Jahre zu verteilen sind. Diese Regelung war unter Steuerexperten sehr umstritten, weil viele die im Ertragsteuerrecht geltenden 50 Jahre zugrunde legen wollten. Unternehmer hätten die bei Anschaffung/Herstellung abgezogenen Vorsteuerbeträge dann erst innerhalb von 50 Jahren zurückzahlen müssen. Der EuGH hat die Rückzahlung der Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungs-/Herstellungskosten über den Zeitraum von zehn Jahren jetzt leider in seinem Wollny-Urteil bestätigt.

Vorsicht ist geboten, wenn Sie solche Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt entnehmen. Der Fiskus geht davon aus, dass diese Entnahmen - auch nach Ablauf von zehn Jahren - umsatzsteuerpflichtig sind, weil die Befreiungsvorschrift für Grundstücksverkäufe nicht für Entnahmen gelte. Eine Entscheidung des EuGH zu dieser Frage steht aber noch aus. Ob das Seeling-Modell auch danach noch seinen Reiz hat, hängt davon ab, wie der EuGH entscheiden wird.

Eine Alternative könnte z.B. später ein steuerfreier Verkauf an nahe Angehörige sein. Wir beraten Sie gerne ausführlicher über diese Möglichkeit.

Durch den erhöhten Umsatzsteuersatz vermindern sich die Steuervorteile des Modells in "Altfällen" allerdings schon jetzt: Bis zum 31.12.2006 lag der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs-/Herstellungskosten bei 16 %. Die unentgeltliche Wertabgabe wird aber ab dem 01.01.2007 mit 19 % versteuert.

Information für: Unternehmer, Hausbesitzer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 01/2007)

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