Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]

Ehefrau als "Strohmann": Wem rechnet das Finanzamt gewerbliche Einkünfte zu?

Im Streitfall hatte ein Ehepaar - vermutlich ohne es zu wissen - durch schlüssiges Handeln eine GbR gegründet. Nachdem nämlich dem Ehemann die Konzession zum Betreiben einer Gastwirtschaft entzogen worden war, war ihr gemeinsames Ziel, die Gaststätte weiterzubetreiben. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte jeder etwas Entscheidendes beitragen: Die Ehefrau sicherte durch die Gewerbeanmeldung und die gegenüber dem Finanzamt abgegebene Unternehmererklärung den äußeren Rahmen und damit den Fortbestand des Betriebs bzw. das Familieneinkommen. Der Ehemann leistete weiterhin - wie zuvor - seine aktive Arbeit in der Gaststätte. Auch die die Gaststätte betreffenden Rechnungen lauteten auf seinen Namen.

Das Finanzgericht Düsseldorf ging von einer Mitunternehmerschaft aus und rechnete der Ehefrau und dem Ehemann die Einkünfte aus der Gaststätte jeweils zur Hälfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu. Die hierfür erforderliche Mitunternehmerinitiative lag bei der Ehefrau (als sog. "Strohmann") vor, weil sie

  • dem Pachtvertrag mit allen Rechten und Pflichten beigetreten war,
  • gegenüber verschiedenen Behörden als Unternehmerin auftrat und
  • dem Gaststättenbetrieb aufgrund der von ihr abgegebenen Gewerbeanmeldung jederzeit durch Gewerbeabmeldung die rechtliche Grundlage hätte entziehen können.

Auch das erforderliche Mitunternehmerrisiko war gegeben, weil für die Ehefrau durch den Beitritt zum Gaststättenpachtvertrag das Risiko bestand, für die monatliche Pacht in Anspruch genommen zu werden.

Das Finanzamt hat allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 01/2007)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben