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Umsatzsteuer: Keine Option bei
Vermietung an Krankenkasse
Die Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sind
umsatzsteuerfrei. Ein Verzicht auf diese Steuerfreiheit (sog. Option zur Steuerpflicht) setzt
u.a. voraus, dass Sie das Grundstück an einen Unternehmer für dessen Unternehmen
vermieten. Vorteil: Als Vermieter können Sie aus der Herstellung oder Anschaffung des
Gebäudes und aus den laufenden Kosten Vorsteuer abziehen.
Bei der Vermietung eines Geschäftsgrundstücks an einen Sozialversicherungsträger
(hier: Krankenkasse) ist ein Verzicht auf die Steuerfreiheit der Vermietungsumsätze aber
ausgeschlossen. Das hat leider das Finanzgericht München entschieden. Denn der
Versicherungsträger ist nicht unternehmerisch, sondern hoheitlich tätig. Die
Krankenkassen erfüllen nämlich die ihnen zugewiesenen Aufgaben aufgrund der eigens
für sie geltenden öffentlich-rechtlichen Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Kranken-
und Pflegeversicherung. Dabei besteht kein Unterschied zwischen den einzelnen Trägern
der gesetzlichen Krankenversicherung. Da das Finanzamt den Vorsteuerabzug aus dem
Kauf des Gebäudes zunächst zu Unrecht gewährt hatte, wurde der Vorsteuerabzug nach
Aufdeckung dieses Fehlers anteilig zu Lasten des Vermieters berichtigt. Er will das nicht
akzeptieren und hat daher Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 01/2007)
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