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Umsatzsteuer: Keine Option bei Vermietung an Krankenkasse

Die Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sind umsatzsteuerfrei. Ein Verzicht auf diese Steuerfreiheit (sog. Option zur Steuerpflicht) setzt u.a. voraus, dass Sie das Grundstück an einen Unternehmer für dessen Unternehmen vermieten. Vorteil: Als Vermieter können Sie aus der Herstellung oder Anschaffung des Gebäudes und aus den laufenden Kosten Vorsteuer abziehen.

Bei der Vermietung eines Geschäftsgrundstücks an einen Sozialversicherungsträger (hier: Krankenkasse) ist ein Verzicht auf die Steuerfreiheit der Vermietungsumsätze aber ausgeschlossen. Das hat leider das Finanzgericht München entschieden. Denn der Versicherungsträger ist nicht unternehmerisch, sondern hoheitlich tätig. Die Krankenkassen erfüllen nämlich die ihnen zugewiesenen Aufgaben aufgrund der eigens für sie geltenden öffentlich-rechtlichen Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei besteht kein Unterschied zwischen den einzelnen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Da das Finanzamt den Vorsteuerabzug aus dem Kauf des Gebäudes zunächst zu Unrecht gewährt hatte, wurde der Vorsteuerabzug nach Aufdeckung dieses Fehlers anteilig zu Lasten des Vermieters berichtigt. Er will das nicht akzeptieren und hat daher Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 01/2007)

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