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Erbschaftsteuerreform:
Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht
Die Überlegungen des Gesetzgebers, die Erbschaftsteuer bei der
Unternehmens-/Betriebsnachfolge neu zu regeln, hatten wir Ihnen bereits vorgestellt.
Mittlerweile liegt der Entwurf eines "Gesetzes zur Erleichterung der
Unternehmensnachfolge" vor. Er sieht vor, die Erbschaftsteuer bei der
Unternehmens-/Betriebsnachfolge zum 01.01.2007 neu zu regeln: Die bisherigen
Vergünstigungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
(Freibetrag bis zu 225.000 EUR; verminderter Wertansatz 65 %) sollen wegfallen. Führt
der Erbe oder Beschenkte den Betrieb im Wesentlichen auch in Bezug auf die
Arbeitsplätze fort, soll die hierfür entstehende Erbschaft-/Schenkungsteuer jedes Jahr in
Höhe eines Zehntels erlassen werden (Stundungsregelung). Die Stundungsregelung soll
nur für Produktivvermögen gelten, nicht aber u.a. für an Dritte vermietete Grundstücke,
Wertpapiere, Bargeld und Guthaben/Forderungen gegen Banken.
Das Gesetz soll zum 01.01.2007 in Kraft treten. Maßgeblicher Zeitpunkt hierfür ist die
Verkündung. Möglicherweise wird das Gesetz aber erst nach dem 01.01.2007 verkündet
(voraussichtlich im Sommer 2007). Daher räumt der Gesetzgeber Betroffenen ein
Wahlrecht ein, in dem Zeitraum vom 01.01.2007 bis einschließlich zum Tag der
Verkündung die Anwendung des neuen Rechts zu beantragen. Wenn der Antrag nicht
gestellt wird, gilt weiter das alte Recht. Wir beraten Sie gerne darüber, für wen sich die
Ausübung dieses Wahlrechts als sinnvoll erweisen kann.
Hinweis: Die Bewertung von Betriebsvermögen, von Anteilen an Kapitalgesellschaften
sowie von Grundbesitz wird durch dieses Gesetz noch nicht grundlegend geändert. Hier
will der Gesetzgeber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten, das für das
erste Quartal 2007 avisiert ist.
Information für: | alle |
zum Thema: | Erbschaft-/Schenkungsteuer |
(aus: Ausgabe 01/2007)
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