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Erbschaftsteuerreform: Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht

Die Überlegungen des Gesetzgebers, die Erbschaftsteuer bei der Unternehmens-/Betriebsnachfolge neu zu regeln, hatten wir Ihnen bereits vorgestellt. Mittlerweile liegt der Entwurf eines "Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge" vor. Er sieht vor, die Erbschaftsteuer bei der Unternehmens-/Betriebsnachfolge zum 01.01.2007 neu zu regeln: Die bisherigen Vergünstigungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Freibetrag bis zu 225.000 EUR; verminderter Wertansatz 65 %) sollen wegfallen. Führt der Erbe oder Beschenkte den Betrieb im Wesentlichen auch in Bezug auf die Arbeitsplätze fort, soll die hierfür entstehende Erbschaft-/Schenkungsteuer jedes Jahr in Höhe eines Zehntels erlassen werden (Stundungsregelung). Die Stundungsregelung soll nur für Produktivvermögen gelten, nicht aber u.a. für an Dritte vermietete Grundstücke, Wertpapiere, Bargeld und Guthaben/Forderungen gegen Banken.

Das Gesetz soll zum 01.01.2007 in Kraft treten. Maßgeblicher Zeitpunkt hierfür ist die Verkündung. Möglicherweise wird das Gesetz aber erst nach dem 01.01.2007 verkündet (voraussichtlich im Sommer 2007). Daher räumt der Gesetzgeber Betroffenen ein Wahlrecht ein, in dem Zeitraum vom 01.01.2007 bis einschließlich zum Tag der Verkündung die Anwendung des neuen Rechts zu beantragen. Wenn der Antrag nicht gestellt wird, gilt weiter das alte Recht. Wir beraten Sie gerne darüber, für wen sich die Ausübung dieses Wahlrechts als sinnvoll erweisen kann.

Hinweis: Die Bewertung von Betriebsvermögen, von Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie von Grundbesitz wird durch dieses Gesetz noch nicht grundlegend geändert. Hier will der Gesetzgeber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten, das für das erste Quartal 2007 avisiert ist.

Information für: alle
zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

(aus: Ausgabe 01/2007)

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