Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]

Beitragsbemessungsgrenzen 2007

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung ändern sich in den alten Bundesländern im Vergleich zu 2006 nicht. In den neuen Bundesländern steigen sie um jeweils 150 EUR monatlich. Im gesamten Bundesgebiet bleiben die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung unverändert. Die Werte für 2007 sehen wie folgt aus:

West Ost
Renten- und Arbeitslosenversicherung 5.250 EUR (Monat)/63.000 EUR (Jahr) 4.550 EUR (Monat)/ 54.600 EUR (Jahr)
Knappschaftliche Rentenversicherung 6.450 EUR (Monat)/77.400 EUR (Jahr) 5.550 EUR (Monat)/66.000 EUR (Jahr)
Kranken- und Pflegeversicherung 3.562,50 EUR (Monat)/ 42.750 EUR (Jahr) 3.562,50 EUR (Monat)/ 42.750 EUR (Jahr)

Die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt einheitlich im gesamten Bundesgebiet 3.975 EUR monatlich und 47.700 EUR jährlich.

Information für: alle, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 01/2007)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben