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Beitragsbemessungsgrenzen 2007
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung
ändern sich in den alten Bundesländern im Vergleich zu 2006 nicht. In den neuen
Bundesländern steigen sie um jeweils 150 EUR monatlich. Im gesamten Bundesgebiet
bleiben die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung
unverändert. Die Werte für 2007 sehen wie folgt aus:
|
West |
Ost |
Renten- und
Arbeitslosenversicherung |
5.250 EUR (Monat)/63.000
EUR (Jahr) |
4.550 EUR (Monat)/
54.600 EUR (Jahr) |
Knappschaftliche
Rentenversicherung |
6.450 EUR (Monat)/77.400
EUR (Jahr) |
5.550 EUR (Monat)/66.000
EUR (Jahr) |
Kranken- und
Pflegeversicherung |
3.562,50 EUR (Monat)/
42.750 EUR (Jahr) |
3.562,50 EUR (Monat)/
42.750 EUR (Jahr) |
Die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt
einheitlich im gesamten Bundesgebiet 3.975 EUR monatlich und 47.700 EUR jährlich.
Information für: | alle, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 01/2007)
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