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Ab sofort elektronische Handels- und Unternehmensregister!

Das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)" tritt am 01.01.2007 in Kraft. Die Gesetzesänderungen haben drei Schwerpunkte:

  • Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister

    Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Zur Beschleunigung der Eintragungsverfahren ist u.a. vorgesehen, dass über Anmeldungen zur Eintragung grundsätzlich "unverzüglich" zu entscheiden ist; zudem sollen die Ausnahmen vom Erfordernis eines Kostenvorschusses erweitert werden.

    Weil die Register elektronisch geführt werden, können Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht werden - eine preiswerte und für jeden Interessenten aus dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht zugängliche Form. Die Bekanntmachung soll für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen.

  • Offenlegung der Jahresabschlüsse

    Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, sollen für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Damit werden die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut. Die Unterlagen der Rechnungslegung sind künftig ebenfalls elektronisch einzureichen; über die Einzelheiten der elektronischen Einreichung informiert der elektronische Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de. Daneben soll für eine Übergangszeit bis Ende 2009 auch eine Einreichung in Papierform möglich sein - das sieht eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz vor, der der Bundesrat allerdings noch zustimmen muss.

  • Elektronisches Unternehmensregister

    Ab dem 01.01.2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereitstehen. Das umfasst auch den Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern und zu den veröffentlichten Jahresabschlüssen. Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr wird künftig nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen müssen, um die wesentlichen publizitätspflichtigen Angaben über ein Unternehmen zu erhalten.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 01/2007)

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