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Ab sofort elektronische
Handels- und Unternehmensregister!
Das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das
Unternehmensregister (EHUG)" tritt am 01.01.2007 in Kraft. Die Gesetzesänderungen
haben drei Schwerpunkte:
Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden auf den
elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die
Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in
Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings
Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch
noch in Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt
für die Anmeldungen zur Eintragung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Zur
Beschleunigung der Eintragungsverfahren ist u.a. vorgesehen, dass über Anmeldungen
zur Eintragung grundsätzlich "unverzüglich" zu entscheiden ist; zudem sollen die
Ausnahmen vom Erfordernis eines Kostenvorschusses erweitert werden. Weil die Register elektronisch geführt werden, können Handelsregistereintragungen
künftig auch elektronisch bekannt gemacht werden - eine preiswerte und für jeden
Interessenten aus dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht zugängliche Form. Die
Bekanntmachung soll für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 zusätzlich noch in
einer Tageszeitung erfolgen.
Offenlegung der Jahresabschlüsse Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, sollen für ihre zentrale
Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern
der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Damit werden die Gerichte von
justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der elektronische Bundesanzeiger zu
einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen
ausgebaut. Die Unterlagen der Rechnungslegung sind künftig ebenfalls elektronisch
einzureichen; über die Einzelheiten der elektronischen Einreichung informiert der
elektronische Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de. Daneben soll für eine
Übergangszeit bis Ende 2009 auch eine Einreichung in Papierform möglich sein - das
sieht eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz vor, der der Bundesrat
allerdings noch zustimmen muss.
Elektronisches Unternehmensregister Ab dem 01.01.2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche
publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit gibt es
eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren
Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereitstehen. Das umfasst
auch den Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern und zu
den veröffentlichten Jahresabschlüssen. Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr wird künftig
nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen müssen, um die wesentlichen
publizitätspflichtigen Angaben über ein Unternehmen zu erhalten.
Information für: | Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF | zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 01/2007) [Vorheriger Text][Nächster Text] [Inhalt]
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