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Elterngeld: Wer profitiert von der Neuregelung?

Für Kinder, die ab Januar 2007 geboren werden, wird das neue Elterngeld gezahlt. Der Elternteil, der seine Berufstätigkeit aufgibt, erhält ein Elterngeld in Höhe von 67 % des Nettolohns, maximal 1.800 EUR monatlich. Maßgebend ist das Einkommen der letzten zwölf Monate, bei Selbständigen der Gewinn nach Steuern. Wer vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet hat, erhält den Sockelbetrag von 300 EUR monatlich. Das Elterngeld wird grundsätzlich zwölf Monate lang gezahlt. Macht auch der andere Elternteil eine Babypause, verlängert sich der Zeitraum um zwei auf insgesamt 14 Monate. Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber - anders als das Erziehungsgeld - dem Progressionsvorbehalt (d.h., auf das steuerpflichtige zu versteuernde Einkommen wird ein besonderer Steuersatz angewendet). Unter www.bmfsfj.de gibt es einen Elterngeld-Rechner, mit dem jeder seinen persönlichen Elterngeldanspruch ermitteln kann.

Ansprechpartner für die Beantragung und weitere Fragen zum Elterngeld sind die Erziehungsgeldstellen der Gemeindeverwaltungen. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte zu Geringverdienern, zu Mehrlingsgeburten und zum sog. Geschwisterbonus bei mehreren Kindern unter drei bzw. sechs Jahren.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 01/2007)

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