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Elterngeld: Wer profitiert von der
Neuregelung?
Für Kinder, die ab Januar 2007 geboren werden, wird das neue Elterngeld gezahlt. Der
Elternteil, der seine Berufstätigkeit aufgibt, erhält ein Elterngeld in Höhe von 67 % des
Nettolohns, maximal 1.800 EUR monatlich. Maßgebend ist das Einkommen der letzten
zwölf Monate, bei Selbständigen der Gewinn nach Steuern. Wer vor der Geburt des
Kindes nicht gearbeitet hat, erhält den Sockelbetrag von 300 EUR monatlich. Das
Elterngeld wird grundsätzlich zwölf Monate lang gezahlt. Macht auch der andere Elternteil
eine Babypause, verlängert sich der Zeitraum um zwei auf insgesamt 14 Monate. Das
Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber - anders als das Erziehungsgeld - dem
Progressionsvorbehalt (d.h., auf das steuerpflichtige zu versteuernde Einkommen wird ein
besonderer Steuersatz angewendet). Unter www.bmfsfj.de gibt es einen
Elterngeld-Rechner, mit dem jeder seinen persönlichen Elterngeldanspruch ermitteln
kann.
Ansprechpartner für die Beantragung und weitere Fragen zum Elterngeld sind die
Erziehungsgeldstellen der Gemeindeverwaltungen. Dort erhalten Sie auch nähere
Auskünfte zu Geringverdienern, zu Mehrlingsgeburten und zum sog. Geschwisterbonus
bei mehreren Kindern unter drei bzw. sechs Jahren.
Information für: | alle |
zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 01/2007)
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