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Stipendien: Steuerfreiheit ab 2007 ausgedehnt

Stipendien zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Fortbildung waren schon bisher steuerfrei. Allerdings durfte der Abschluss der Berufsausbildung des Empfängers zum Zeitpunkt der erstmaligen Gewährung eines solchen Stipendiums nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Im Hinblick auf die tief greifenden Veränderungen im Berufsleben, im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt ist es ab 2007 bei diesen Stipendien für die Steuerfreiheit unschädlich, wenn der Abschluss der Berufsausbildung des Empfängers länger als zehn Jahre zurückliegt.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 02/2007)

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