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Stipendien: Steuerfreiheit ab 2007 ausgedehnt
Stipendien zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Fortbildung waren
schon bisher steuerfrei. Allerdings durfte der Abschluss der Berufsausbildung des
Empfängers zum Zeitpunkt der erstmaligen Gewährung eines solchen Stipendiums nicht
länger als zehn Jahre zurückliegen. Im Hinblick auf die tief greifenden Veränderungen im
Berufsleben, im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt ist es ab 2007 bei diesen
Stipendien für die Steuerfreiheit unschädlich, wenn der Abschluss der Berufsausbildung des
Empfängers länger als zehn Jahre zurückliegt.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 02/2007)
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