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Halbeinkünfteverfahren: Finanzierungskosten für Anteilskauf
Gewinnausschüttungen einer GmbH und Dividendenausschüttungen einer AG sind bei den
Einkünften aus Kapitalvermögen zur Hälfte steuerpflichtig und zur Hälfte steuerfrei. In der
Praxis gibt es mit den Finanzämtern immer wieder Streit darüber, in welchem Umfang mit
diesen Einnahmen zusammenhängende Werbungskosten abziehbar sind.
Das Finanzgericht Niedersachsen hat sich mit einem Fall beschäftigt, in dem der
Geschäftsführer Schuldzinsen für ein Darlehen gezahlt hatte, mit dem er die
Anschaffungskosten des GmbH-Anteils finanzierte. Das leider negative Urteil der Richter ist
eindeutig: Alle Werbungskosten - und damit auch Finanzierungskosten -, die wirtschaftlich
mit den dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Einnahmen aus Kapitalvermögen
zusammenhängen, dürfen nur zur Hälfte abgezogen werden. Das gilt unabhängig davon, in
welchem Kalenderjahr die Einnahmen zufließen. Selbst wenn also keine Ausschüttungen
erfolgen, sollen die Kosten nur zur Hälfte abziehbar sein. Der Geschäftsführer will diese
Entscheidung aber durch den Bundesfinanzhof noch einmal überprüfen lassen und hat
daher Revision eingelegt.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF, Kapitalanleger |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 02/2007)
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