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Halbeinkünfteverfahren: Finanzierungskosten für Anteilskauf

Gewinnausschüttungen einer GmbH und Dividendenausschüttungen einer AG sind bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zur Hälfte steuerpflichtig und zur Hälfte steuerfrei. In der Praxis gibt es mit den Finanzämtern immer wieder Streit darüber, in welchem Umfang mit diesen Einnahmen zusammenhängende Werbungskosten abziehbar sind.

Das Finanzgericht Niedersachsen hat sich mit einem Fall beschäftigt, in dem der Geschäftsführer Schuldzinsen für ein Darlehen gezahlt hatte, mit dem er die Anschaffungskosten des GmbH-Anteils finanzierte. Das leider negative Urteil der Richter ist eindeutig: Alle Werbungskosten - und damit auch Finanzierungskosten -, die wirtschaftlich mit den dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Einnahmen aus Kapitalvermögen zusammenhängen, dürfen nur zur Hälfte abgezogen werden. Das gilt unabhängig davon, in welchem Kalenderjahr die Einnahmen zufließen. Selbst wenn also keine Ausschüttungen erfolgen, sollen die Kosten nur zur Hälfte abziehbar sein. Der Geschäftsführer will diese Entscheidung aber durch den Bundesfinanzhof noch einmal überprüfen lassen und hat daher Revision eingelegt.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF, Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 02/2007)

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