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Firmenwagen: Fahrtenbuch auch mit kleineren Mängeln?
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung und
zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wird der geldwerte Vorteil in
den meisten Fällen nach der 1%-/0,03%-Bruttolistenpreisregelung ermittelt.
Alternativ kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil mit den auf die Privatfahrten und die
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tatsächlich entfallenden Kosten ansetzen.
Dazu müssen die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten durch Belege und das
Verhältnis der Privatfahrten einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
zu den übrigen Fahrten (insbesondere Dienstreisen) durch ein ordnungsgemäßes
Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Dabei verlangen der Fiskus und auch der
Bundesfinanzhof (BFH) zu den beruflichen Fahrten folgende Angaben: Datum, Reiseziel,
aufgesuchter Kunde oder Geschäftspartner bzw. Gegenstand der dienstlichen Verrichtung
und Gesamtkilometerstand bei Abschluss der Fahrt. Schon gerundete km-Angaben im
Fahrtenbuch führen laut BFH zur Nichtanerkennung und damit zur Besteuerung nach der
1%-Regelung. Entsprechendes soll gelten, wenn die Eintragungen teilweise monatlich für
alle Tage gemeinsam vorgenommen wurden.
Erfreulicherweise erkennt das Finanzgericht Köln ein Fahrtenbuch auch an, wenn es
kleinere Mängel aufweist. Im Streitfall war nur eine Fahrt, für die eine Tankrechnung vorlag,
nicht im Fahrtenbuch eingetragen. Dieser kleine Fehler rechtfertigt es nach Ansicht der
Richter nicht, das gesamte Fahrtenbuch zu verwerfen. Dagegen erkannten die Richter das
für das darauf folgende Jahr vorgelegte Fahrtenbuch nicht an, weil fünf Fahrten, für die
Tankrechnungen vorlagen, nicht im Fahrtenbuch eingetragen worden waren. Interessant ist
folgende Aussage des Gerichts: Wenn Angaben in Werkstattrechnungen nicht mit dem
Fahrtenbuch übereinstimmen, rechtfertigt das allein nicht den Schluss, das Fahrtenbuch sei
fehlerhaft. Das Finanzamt hat gegen die Entscheidung Revision beim BFH eingelegt.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 02/2007)
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