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Berufsausbildung: Au-pair-Verhältnis in den USA

Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden für die Gewährung von Kindergeld bzw. Freibeträgen für Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt: So z.B., wenn sie sich in Berufsausbildung befinden und die eigenen Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag von 7.680 EUR nicht überschreiten.

Ein Au-pair-Verhältnis gilt grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung, wenn der Aufenthalt im Ausland mit einem Sprachunterricht von mindestens zehn Wochenstunden verbunden ist. Unterschreitet das Kind diese Grenze von zehn Unterrichtsstunden pro Woche, muss das aber nicht immer das Aus fürs Kindergeld sein: So haben die Eltern z.B. in folgenden Einzelfällen mit Au-pair-Hintergrund weiterhin Kindergeld erhalten:

  • Der Sprachkurs dient der üblichen Vorbereitung auf einen anerkannten Prüfungsabschluss, den das Kind anstrebt.
  • Dem Kind wird Einzelunterricht in Verbindung mit umfänglicheren Vor- und Nacharbeiten erteilt.
  • Neben dem Sprachunterricht unternimmt das Kind zusätzliche fremdsprachliche Aktivitäten - wie die Teilnahme an Vorlesungen oder das Halten von Vorträgen in der jeweiligen Fremdsprache.

Kürzlich hat der Bundesfinanzhof sogar vier Stunden wöchentlichen Englischunterricht und sechs Stunden Hausaufgaben als ausreichend angesehen und den Eltern Kindergeld gewährt.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 02/2007)

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