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Berufsausbildung: Au-pair-Verhältnis in den USA
Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden für die Gewährung von Kindergeld
bzw. Freibeträgen für Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt: So z.B.,
wenn sie sich in Berufsausbildung befinden und die eigenen Einkünfte und Bezüge den
Jahresgrenzbetrag von 7.680 EUR nicht überschreiten.
Ein Au-pair-Verhältnis gilt grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung, wenn der Aufenthalt
im Ausland mit einem Sprachunterricht von mindestens zehn Wochenstunden verbunden ist.
Unterschreitet das Kind diese Grenze von zehn Unterrichtsstunden pro Woche, muss das
aber nicht immer das Aus fürs Kindergeld sein: So haben die Eltern z.B. in folgenden
Einzelfällen mit Au-pair-Hintergrund weiterhin Kindergeld erhalten:
- Der
Sprachkurs dient der
üblichen
Vorbereitung auf
einen
anerkannten
Prüfungsabschluss,
den das
Kind
anstrebt.
- Dem Kind
wird
Einzelunterricht in
Verbindung mit
umfänglicheren Vor-
und
Nacharbeiten erteilt.
- Neben
dem
Sprachunterricht
unternimmt das
Kind
zusätzliche
fremdsprachliche
Aktivitäten
- wie die
Teilnahme
an
Vorlesungen oder
das
Halten
von
Vorträgen
in der
jeweiligen
Fremdsprache.
Kürzlich hat der Bundesfinanzhof sogar vier Stunden wöchentlichen Englischunterricht und
sechs Stunden Hausaufgaben als ausreichend angesehen und den Eltern Kindergeld
gewährt.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 02/2007)
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